top of page

WINTERDIENST

Vom 01. November bis 30. April

Winterdienst ist ein wichtiger Bestandteil der Sorgfaltspflicht im öffentlichen Raum. Wir reagieren zeitnah auf Schneefall, Eisglätte und lokale Wetterphänomene wie Industrieschnee. Sorgfältige Vorbereitung sichert uns spontane Einsatzbereitschaft.

pro-Qgv6oO2D_edited.jpg
Winterdienst: Infos
bottom of page